Geben Sie acht!

Bei anhaltender Trockenheit und bei hö­heren Tempe­raturen steigt in den Som­mer­monaten die Gefahr von Gras­flächen- und Waldbränden. Zur Warnung ver­öffent­licht der Deutsche Wetter­dienst von März bis Oktober je Tag und Ort einen sogenann­ten Waldbrand­gefahren­index mit fünf Gefährdungs­stufen. Ab Stufe 4 gilt besondere Vorsicht!

Um Brände auf Grasflächen und in Wäldern zu verhindern empfehlen wir sich an folgendes zu halten:

  • absolutes Rauchverbot in Wäldern!
  • Zigaretten­glut und -Reste nicht im Freien verbreiten, bzw. aus Auto­fenster werfen.
  • Grillen und offene Feuerstellen nur in dafür gekenn­zeichneten Berei­chen.
  • Glas­flaschen und Glasscherben nicht im Wald oder auf Wiesen zurück lassen.
  • Nutzen Sie ausgewiesene Park­flächen für Ihre Aus­flüge in die Natur.
  • Halten Sie Wald­zufahrten für Rettungs­kräfte frei.
  • Halten Sie sich an Hinweise zur Waldbrand­gefahr.

Wenn Sie einen Brand ent­decken melden Sie diesen un­ver­züglich der Feuerwehr über den Notruf 112!

Der Deutsche Feuerwehrverband rät, kein Risiko einzugehen und sich aus der Gefahrenzone zu begeben. Die Notrufnummer 112 sollte unbedingt angerufen und die Waldwege für die Feuerwehr freigehalten werden. Wenn möglich in der Nähe bleiben, um die Feuerwehr einzuweisen. Denn es ist für die Einsatzkräfte nicht einfach, einen Brandherd zu lokalisieren. Das Feuer wird vom Wind angetrieben, deshalb gilt als Grundregel, möglichst nie entgegen der Windrichtung zu laufen.


Waldbrandgefahrenstufen – was bedeuten sie?
In Deutschland gibt es fünf offizielle Waldbrandgefahrenstufen. Damit die Landesbehörden die Lage besser einschätzen und die Bevölkerung möglichst früh warnen können, hat der Deutsche Wetterdienst den Waldbrandgefahrenindex (WBI) festgelegt. Die Karte ist jederzeit online abrufbar. Der Index sagt aus, wie hoch die Waldbrandgefahr in den verschiedenen Regionen in Deutschland ist. Die Vorhersagen werden für den aktuellen Tag und die vier Folgetage veröffentlicht. Die Bedeutung der Waldbrandgefahrenstufe:

Stufe 1: sehr geringe Gefahr
Bei Waldbrandgefahrenstufe 1 ist die Gefahr sehr gering.
Stufe 2: geringe Gefahr
Bei Waldbrandgefahrenstufe 2 dürfen Waldbesucher den Wald ohne Einschränkungen betreten. Vorsicht beim Parken in Waldnähe auf trockenem Boden: Die heißen Katalysatoren können trockenes Gras, Moos oder Unterholz leicht entzünden. Reisig sollte nicht mehr verbrannt, auch auf Schweißarbeiten verzichtet werden.
Stufe 3: mittlere Gefahr
Bei Waldbrandgefahrenstufe 3 bleibt das Betreten grundsätzlich erlaubt. Öffentliche Feuerstellen und Grillplätze sollten nicht mehr benutzt werden. Waldarbeiten wie Schweißen oder das Verbrennen von Reisig sind verboten.
Stufe 4: hohe Gefahr
Ab Waldbrandgefahrenstufe 4 kann das Betretungsrecht beschränkt werden. In Waldgebieten sollten öffentliche Wege nicht verlassen werden. Parkplätze und touristische Einrichtungen im Wald können möglicherweise gesperrt werden.
Stufe 5: sehr hohe Gefahr
Bei Waldbrandgefahrenstufe 5 können die Forstbehörde oder Waldbesitzer gefährdete Gebiete zeitweilig voll sperren. Der Wald darf nicht mehr betreten werden. Für Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz gelten Ausnahmen.


Bildquellen: DWD und Wildfire Vektoren von Vecteezy