Geben Sie acht!
Bei anhaltender Trockenheit und bei höheren Temperaturen steigt in den Sommermonaten die Gefahr von Grasflächen- und Waldbränden. Zur Warnung veröffentlicht der Deutsche Wetterdienst von März bis Oktober je Tag und Ort einen sogenannten Waldbrandgefahrenindex mit fünf Gefährdungsstufen. Ab Stufe 4 gilt besondere Vorsicht!
Um Brände auf Grasflächen und in Wäldern zu verhindern empfehlen wir sich an folgendes zu halten:
- absolutes Rauchverbot in Wäldern!
- Zigarettenglut und -Reste nicht im Freien verbreiten, bzw. aus Autofenster werfen.
- Grillen und offene Feuerstellen nur in dafür gekennzeichneten Bereichen.
- Glasflaschen und Glasscherben nicht im Wald oder auf Wiesen zurück lassen.
- Nutzen Sie ausgewiesene Parkflächen für Ihre Ausflüge in die Natur.
- Halten Sie Waldzufahrten für Rettungskräfte frei.
- Halten Sie sich an Hinweise zur Waldbrandgefahr.
Wenn Sie einen Brand entdecken melden Sie diesen unverzüglich der Feuerwehr über den Notruf 112!
Der Deutsche Feuerwehrverband rät, kein Risiko einzugehen und sich aus der Gefahrenzone zu begeben. Die Notrufnummer 112 sollte unbedingt angerufen und die Waldwege für die Feuerwehr freigehalten werden. Wenn möglich in der Nähe bleiben, um die Feuerwehr einzuweisen. Denn es ist für die Einsatzkräfte nicht einfach, einen Brandherd zu lokalisieren. Das Feuer wird vom Wind angetrieben, deshalb gilt als Grundregel, möglichst nie entgegen der Windrichtung zu laufen.
Waldbrandgefahrenstufen – was bedeuten sie?
In Deutschland gibt es fünf offizielle Waldbrandgefahrenstufen. Damit die Landesbehörden die Lage besser einschätzen und die Bevölkerung möglichst früh warnen können, hat der Deutsche Wetterdienst den Waldbrandgefahrenindex (WBI) festgelegt. Die Karte ist jederzeit online abrufbar. Der Index sagt aus, wie hoch die Waldbrandgefahr in den verschiedenen Regionen in Deutschland ist. Die Vorhersagen werden für den aktuellen Tag und die vier Folgetage veröffentlicht. Die Bedeutung der Waldbrandgefahrenstufe:
Stufe 1: sehr geringe Gefahr
Bei Waldbrandgefahrenstufe 1 ist die Gefahr sehr gering.
Stufe 2: geringe Gefahr
Bei Waldbrandgefahrenstufe 2 dürfen Waldbesucher den Wald ohne Einschränkungen betreten. Vorsicht beim Parken in Waldnähe auf trockenem Boden: Die heißen Katalysatoren können trockenes Gras, Moos oder Unterholz leicht entzünden. Reisig sollte nicht mehr verbrannt, auch auf Schweißarbeiten verzichtet werden.
Stufe 3: mittlere Gefahr
Bei Waldbrandgefahrenstufe 3 bleibt das Betreten grundsätzlich erlaubt. Öffentliche Feuerstellen und Grillplätze sollten nicht mehr benutzt werden. Waldarbeiten wie Schweißen oder das Verbrennen von Reisig sind verboten.
Stufe 4: hohe Gefahr
Ab Waldbrandgefahrenstufe 4 kann das Betretungsrecht beschränkt werden. In Waldgebieten sollten öffentliche Wege nicht verlassen werden. Parkplätze und touristische Einrichtungen im Wald können möglicherweise gesperrt werden.
Stufe 5: sehr hohe Gefahr
Bei Waldbrandgefahrenstufe 5 können die Forstbehörde oder Waldbesitzer gefährdete Gebiete zeitweilig voll sperren. Der Wald darf nicht mehr betreten werden. Für Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz gelten Ausnahmen.
Bildquellen: DWD und Wildfire Vektoren von Vecteezy