Kommen Sie gut ins Neue Jahr!

Leider verletzten sich immer wieder Kinder und Erwachsene bei dem Gebrauch von Feuerwerkskörpern. Um Ihnen einen guten und sicheren Start ins neue Jahr zu ermöglichen, geben wir Ihnen hier einige Tipps.

  • Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist Silvester von 00:00 Uhr bis Neujahr 24:00 Uhr erlaubt
  • Raketen nur mit hilfe geeigneter Gefäße (Sektflasche), die einen sicheren Stand haben, bzw. anzünden
  • Abstand zu Feuerwerkskörpern einhalten
  • Feuerwerksraketen nie auf Menschen, Tiere und Gegenständen richten
  • Kinder mit Feuerwerkskörpern und Zündquellen nie alleine lassen
  • Feuerwerkskörper nicht unter starkem Alkoholeinfluss anzünden
  • Der zerknall von Feuerwerkskörpern kann Hörschäden bei Menschen und Tieren verursachen
  • Wunderkerzen nur beaufsichtigt in die Hände von Kindern geben
  • Dämpfe von Wunderkerzen können Atemprobleme hervorrufen
  • Fenster und Türen geschlossen halten
  • Entzündete Feuerwehrwerkskörper abkühlen lassen, dann entsorgen
  • Feuerwerkskörper getrennt von Zündquellen aufbewahren
  • Keine selbstgebauten Feuerwerke verwenden